Abrechnung
Grundlage der Berechnung des ärztlichen Honorars ist die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ von 1996.
Durch die Terminvereinbarung entsteht ein Behandlungsvertrag mit Ihnen als Patient.
Die Berechnung des ärztlichen Honorars erfolgt nach der Behandlung und richtet sich im Wesentlichen nach dem Anlass und der Dauer.
Kosten
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über ungefähre Kosten von verschiedenen Beratungsanlässen und Behandlungen.
Bitte bedenken Sie dabei, dass es sich hier oft um sehr aufwändige chronische Beschwerden handelt, deren Erfassung und Behandlung die nötige Zeit und Sorgfalt benötigt.
Je nach Zeitumfang werden hier höhere Steigerungssätze der Gebührenordnung angesetzt.
Die Kosten für das ärztliche Honorar für Selbstzahler liegen - je nach Aufwand - zwischen 120 und 180 Euro pro Stunde. Im Durchschnitt liegt der Stundensatz bei ca. 140 Euro/h.
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Kostenerstattung
Die Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis.
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt direkt mit Ihnen als Patient.
Die Praxis hat keine Kooperation mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten unabhängig davon zu begleichen sind, ob Sie eine Erstattung durch private Versicherungen oder Beihilfestellen erhalten oder nicht.
Die Abtretung der Honoraransprüche des Arztes an Dritte, insbesondere der Forderungsübergang nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird ausdrücklich ausgeschlossen.